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Kein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Ein Anspruch auf Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplans besteht nicht, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine AfD-Anfrage.

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